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In den meisten Mitgliedsländern der Europäischen Union unterliegen die Tätigkeiten von Ski- und SchneesportlehrerInnen bestimmten Rechtsvorschriften. Dies ist insbesondere erforderlich, da diese Tätigkeiten mit Risiken verbunden sind. Zwischen den einzelnen EU-Staaten gibt es allerdings wesentliche Unterschiede in der Ausbildung von Ski- und SchneesportlehrerInnen. Aus diesem Grund haben die Berufsschneesportlehrerverbände aus zehn europäischen Ländern im Jahr 2000 ein Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen geschlossen.

Grundprinzipien / Übereinkommen

Euro-Test

Euro-Security

Berufsbild „Schneesportlehrer“

Funktion des Europäischen Berufsskilehrerverbandes

 

Grundprinzipien / Übereinkommen

Das von den Berufsschneesportlehrerverbänden aus zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnete Modell zur Anerkennung von Berufsqualifikationen basiert auf den drei Modulen „Fachliche Kompetenzen“ (Euro-Test), „Alpine Sicherheit“ (Euro-Security) und „Kommunikationskompetenzen“.
Der Wintersport im alpinen Gelände bereichert das Leben der Bürger. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Wintersportarten in einer besonders risikoreichen Umgebung ausgeübt werden, und dass sich viele Wintersportler der damit verbundenen Gefahren oftmals nicht bewusst sind. In diesem Sinne tragen die Ski- und SchneesportlehrerInnen bei der Ausübung ihres Berufes eine besondere Verantwortung. Folglich sollte die Berufsausbildung den höchsten Anforderungen gerecht werden.

Im Rahmen der Ausübung dieses Berufes ist es erforderlich, sowohl Kunden als auch dritte Personen in Gefahrenzonen und in Bereichen, die ständigen und unvorhersehbaren Änderungen unterliegen, zu schützen. Dies setzt den Erwerb von Kompetenzen voraus, zu denen insbesondere fachliche Kompetenzen zählen. Gegebenenfalls sind entsprechende Anpassungsmaßnahmen sowie ein beruflicher Eignungstest erforderlich, um sicherzustellen, dass die vorhandenen Kompetenzen mit den Rechtsvorschriften übereinstimmen. Somit wird ermöglicht, Fachwissen und praktische Kenntnisse auf sichere und neutrale Art zu bewerten. Durch den beruflichen Eignungstest (Euro-Test) wird optimal sichergestellt, dass der Bewerber über fachliches Können verfügt und zur Einleitung von Rettungsmaßnahmen fähig ist.

Im Rahmen der Beschlüsse vom 25.07.2000 und vom 01.06.2001 über einen Abweichungsantrags Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Österreichs bezüglich des Artikels 14 der Richtlinie 92/51/EWG des Rates zur Anerkennung bestimmter beruflicher Befähigungsnachweise im Bereich des Sports erkennt die Europäische Kommission an, dass der Beruf des Ski- und Schneesportlehrers mit besonderen Gefahren verbunden ist, und dass in diesem Falle die Wahrung der Sicherheit als „zwingender Grund des Allgemeininteresses“ geltend gemacht werden kann. Gemäß dieser Beschlüsse sind die angeführten Mitgliedstaaten dazu berechtigt, Migranten das Recht auf freie Wahl zwischen Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang zu verweigern, wenn deren Ausbildung wesentliche Unterschiede zu der im Aufnahmemitgliedstaat angeforderten Ausbildung aufweist und diese durch ihre berufliche Erfahrung nicht ausgeglichen werden können. Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist der Eignungstest (Euro-Test) im Gegensatz zum Anpassungslehrgang eine sichere und objektive Maßnahme, durch welche überprüft werden kann, wie sich der Bewerber in realen Situationen verhält.

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Euro-Test

Der „Euro-Test“ wurde im Jahre 2000 eingeführt und wird nunmehr für alle TeilnehmerInnen mit hoher Transparenz und auf professionellste Weise umgesetzt. Dies stellt insbesondere die hohe Kompetenz der Berufsorganisationen, die den Test in Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich durchführen, sicher. Das von Frankreich, Großbritannien, Italien und Österreich ausgearbeitete skitechnische Modul gilt als wesentlicher Bestandteil des Eignungstests und entspricht in vollstem Umfang den von professionellen Ski- und SchneesportlehrerInnen geforderten Mindestanforderungen an skitechnischem Können. Seit seiner Einführung im Jahre 2000 wurde der Euro-Test vielfach erfolgreich umgesetzt. Die dabei gesammelten Erfahrungen sind sehr wertvoll und fließen laufend in die durchgeführten Qualitätskontrollen ein.

Die Ergebnisse der Euro-Tests können von den Berufsschneesportlehrerverbänden, der Europäischen Union und den zuständigen Behörden angefordert werden.

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Euro-Security

Fachwissen und praktisches Können bezüglich der Sicherheit in Skigebieten und die Kenntnisse über die alpinen Gefahren bilden ein unumgängliches Modul für die Anerkennung des Berufs der Ski- und Schneesportlehrer.

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Berufsbild „Schneesportlehrer“

Aus den Entwicklungen des alpinen Wintersports in den vergangenen Jahren geht deutlich ein wachsender Bedarf an Angebotsvielfalt hervor. Skischulgäste interessieren sich heute für eine immer breitere Palette an Wintersportangeboten. Hinsichtlich dieser Entwicklungen wurde vom Europäischen Berufsschneesportlehrerverband als Ergänzung zum Übereinkommen vom 28.03.2000 ein neues Berufsbild formuliert und beschlossen. Grundidee dieses neuen Berufsbildes ist die Vielseitigkeit der professionellen Ski- und SchneesportlehrerInnen.

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Funktion des Europäischen Berufsskilehrerverbandes

Auf Grundlage des Übereinkommens vom 28.03.2000 setzt der „Europäische Berufsschneesportlehrerverband - FEMPS“ seine erfolgreiche Tätigkeit fort und ist damit weiterhin verlässlicher Partner der Europäischen Kommission in Sachen Berufsqualifikation (RL 2005/36/EU).
Zu den wichtigsten Funktionen im Rahmen der Tätigkeit des Europäischen Berufsschneesportlehrerverbandes zählen zum einen die Qualitätssicherung bezüglich der Mindestanforderungen an europäische Berufsschneesportlehrer (Berufsskilehrer) im Bereich der Sicherheit für Skischulgäste und zum anderen die Umsetzung der erforderlichen Anpassungen der drei gemäß des Übereinkommens vom 28.03.2000 vorgesehenen Module.

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